Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung von Pixel Talents durch Grafiker

Im Folgenden finden Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Nutzung von Pixel Talents durch Grafiker. Bitte beachten Sie auch unsere umfangreichen Maßnahmen zum Schutz der Privatsphäre - wir legen größten Wert auf den Schutz der persönlichen Daten.

Präambel

Mit der Anmeldung als Grafiker bei der Pixel Talents GmbH ("Pixel Talents") akzeptieren Sie ("Grafiker") - zusätzlich zu den bereits bei der Erstanmeldung bei Pixel Talents akzeptierten "Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Nutzung von Pixel Talents" ("AGB allgemein") - die nachfolgenden "Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Nutzung von Pixel Talents durch Grafiker" ("AGB"). Pixel Talents stellt unter verschiedenen Top-Level-Domains sowie unter verschiedenen Subdomains und Aliases dieser Domains ("Pixel Talents Websites") ein internetbasiertes System und Dienste von Pixel Talents Dritten ("Nutzer") zur Verfügung.

Diese AGB regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Grafiker und Pixel Talents, unabhängig davon, auf welcher der Pixel Talents-Websites sich der Grafiker registriert oder einloggt.

1. Gegenstand

1.1 Pixel Talents ist ein Marktplatz im Internet für grafische Bearbeitungen und Produkte, auf dem kreative Menschen zusammenfinden. Nutzer können als Kunden ("Kunden") von Grafikern ihre Fotos bearbeiten oder visuelle Inhalte gestalten lassen (beides jeweils "Erstellung eines Werkes" bzw. "Werk") und nach Fertigstellung digital abrufen und /oder direkt bei Pixel Talents als Poster, auf Leinwand, Flyer oder anderen Medien gedruckt ("Druckausfertigung") bestellen. Die Druckausfertigungen werden von Druckpartnern der Pixel Talents gedruckt und ausgeliefert.

Im Einzelnen erbringt Pixel Talents für den Grafiker folgende Leistungen (jeweils "Pixel Talents-Service"):

  • Auf den Pixel Talents-Websites können sich Grafiker registrieren und Portfolios erstellen, die digitale individuelle Kunst, Grafikdesign und Bildbearbeitung umfassen. Die Nutzer der Webseite können diese Portfolios durchsuchen und an den Grafiker eine Anfrage stellen, ihre Bilder zu bearbeiten oder mit ihren Vorgaben ein Werk zu gestalten. Wird kein passendes Angebot gefunden, können Kunden eine Ausschreibung erstellen. Grafiker können ihre Angebote abgeben, die dann von den Kunden angenommen werden können.
  • Erstellung von Zwischenberichten über die Menge und Höhe der Grafiker-Umsätze.
  • Abwicklung der Bezahlung des Grafikers (inkl. aller vom Grafiker mit dem Kunden vereinbarten Zusatzvergütungen).
  • Soweit erforderlich, die Rückabwicklung von Bestellungen.

2. Vertragsverhältnis zwischen Kunden und Grafikern / Rolle von Pixel Talents

2.1 Die vertragliche Bindung in Bezug auf die grafischen Bearbeitungen von Werken kommt ausschließlich zwischen dem jeweiligen Kunden und dem Grafiker zustande. Der Grafiker verpflichtet sich, mit dem Kunden über die Pixel Talents Websites zu vereinbaren, dass der Vertrag nur unter der aufschiebenden Bedingung wirksam wird, dass der Kunde die Gesamtvergütung vollständig auf das Treuhandkonto von Pixel Talents einbezahlt wird. Der Grafiker verpflichtet sich, mit dem Kunden diesbezüglich keine anders lautende Vereinbarung zu treffen.

2.2 Soweit Pixel Talents über die Pixel Talents Websites am Zustandekommen bzw. an der technischen Abwicklung der Vertragsbeziehung zwischen Kunden und Grafikern mitwirkt, handelt Pixel Talents insoweit ausschließlich als gewerblicher Vertreter im Namen und auf Rechnung des jeweiligen Grafikers. Soweit der Grafiker als Unternehmer im Sinne des § 14 BGB handelt, ist er verpflichtet, Kunden auf ein eventuell bestehendes Widerrufs- bzw. Rückgaberecht hinzuweisen, entsprechend ordnungsgemäß zu belehren und sämtliche aufgrund von Verbraucherschutzvorschriften und Vorschriften zum elektronischen Geschäftsverkehr erforderliche Informationen zu erteilen.

2.3 Käufer und Grafiker sind für die Durchführung und Abwicklung ihrer Vertragsbeziehung selbst und alleine verantwortlich, d.h. Pixel Talents trifft insoweit keinerlei Verantwortlichkeit. Dies gilt insbesondere auch für sämtliche Streitigkeiten wegen Schlechtleistung, Verzug sowie anderen Pflichtverletzungen und den daraus resultierenden Ansprüchen. Die gegenseitigen Pflichten von Kunde und Grafiker aus ihrer Vereinbarung bzgl. des Werks richten sich grundsätzlich nach den entsprechenden Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).

3. Preise und Entgelte

3.1 Der Grafiker bestimmt den Grundpreis für die Werke nach freiem Ermessen. Der Grafiker kann bei der Preisgestaltung für die Werke festlegen, ob dem Kunden irgendwelche Zusatzvergütungen auf den Grundpreis (z.B. Preisaufschlag für Express-Bearbeitung) berechnet werden.

3.2 Pixel Talents erhält von dem Grafiker für jedes Werk, das über die Pixel Talents-Websites an Kunden vermittelt wird, ein Entgelt ("Vermittlungsentgelt") nach der im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses (zwischen dem Kunden und dem Grafiker) gültigen und auf den Pixel Talent-Websites veröffentlichten Entgeltliste ("Entgeltliste"). Das Vermittlungsentgelt wird sofort mit Vertragsschluss zwischen dem Kunden und dem Grafiker fällig und besteht unabhängig vom weiteren Verlauf der Vertragsbeziehung (zwischen dem Kunden und dem Grafiker) und der Vertragsabwicklung.

3.3 Der Grafiker erklärt bereits jetzt die Abtretung seiner Vergütungsforderung gegen den jeweiligen Kunden aus der Bestellung eines Werks an Pixel Talents. Pixel Talents nimmt die Abtretung bereits hiermit an. Die Abtretung wird in dem Zeitpunkt wirksam in dem der Vertrag zwischen Kunde und Grafiker wirksam zustande gekommen ist, d.h. wenn die aufschiebende Bedingung des Zahlungseingangs auf dem Treuhandkonto von Pixel Talents eingetreten ist. Nach erfolgter Abtretung steht dem Grafiker kein Vergütungsanspruch mehr gegen den Kunden zu. Pixel Talents wird dem Grafiker die Vergütung gemäß Ziffer 4 auszahlen, vorausgesetzt der Kunde hat zuvor die Abnahme erklärt. Pixel Talents ist berechtigt, das Vermittlungsentgelt von der an den Grafiker auszuzahlenden Vergütung direkt abzuziehen.

3.4 Pixel Talents wird die vom Grafiker mit dem Kunden über die Pixel-Talents Websites vereinbarten und erbrachten Leistungen dem Kunden in Rechnung stellen. Pixel Talents kann in einer Rechnung sowohl die Werke als auch die Druckausführungen in Rechnung stellen, d.h. der Grafiker hat keinen Anspruch auf eine separate Rechnung für die Werke.

3.5 Soweit nicht anders angegeben, beinhalten die zuvor genannten Entgelte die jeweils derzeit gültige und anfallende Mehrwertsteuer. Pixel Talents behält sich das Recht vor, die Entgelte etwaigen Erhöhungen der jeweils geltenden Mehrwertsteuer anzupassen.

4. Abnahme / Freigabe / Abrechnung

4.1 Unmittelbar nach Zahlungseingang informiert Pixel Talents den Grafiker über den Zahlungseingang und das Zustandekommen des Vertrages mit dem Kunden. Der Grafiker verpflichtet sich, das Werk in dem mit dem Kunden vereinbarten Zeitraum zu erstellen. Das Ergebnis stellt der Grafiker auf der Webseite von Pixel Talents in einem geschützten persönlichen Bereich des Kunden zur Ansicht zur Verfügung und benachrichtigt ihn und Pixel Talents entsprechend über die Pixel Talents Website.

4.2 Der Grafiker verpflichtet sich, mit dem Kunden bei der Bestellung folgendes zu vereinbaren: Der Kunde hat ab Datum der Benachrichtigung über die Fertigstellung des Werks 3 Tage Zeit, das Werk verbindlich abzunehmen. Nach Verstreichen dieser Frist gilt das Werk automatisch als abgenommen. Verlangt der Kunde eine Nachbesserung, so gilt vorstehendes nach erfolgter Nachbesserung und entsprechender Mitteilung über die Fertigstellung entsprechend. Weitergehende Reklamationen oder Gewährleistungsansprüche wickelt der Grafiker mit dem Kunden außerhalb der Pixel Talents Websites und ohne Beteiligung von Pixel Talents eigenständig ab.

4.3 Nach Abnahme wird das Werk je nach Bestellung dem Kunden als Druckausfertigung geliefert und / oder zum Download freigegeben.

4.4 Der Kunde kann die Abnahme nicht bei unwesentlichen Mängeln des Werks verweigern. Bei der Verweigerung der Abnahme durch den Kunden wird Pixel Talents prüfen, inwieweit das Werk von der vereinbarten Beschaffenheit abweicht bzw. mangelhaft ist und eine schlichtende Empfehlung aussprechen, wie die Parteien weiter verfahren sollten. Falls der Kunde auch danach noch die Abnahme verweigert oder wenn eine grafische Bearbeitung aus Gründen, die nicht Pixel Talents zu vertreten hat, nicht zur Durchführung gelangt, zahlt Pixel Talents bereits vom Kunden bezahlte Beträge gemäß Ziffer 5 wieder an diesen aus. In diesem Fall verpflichtet sich der Grafiker, Pixel Talents trotzdem das Vermittlungsentgelt nach der Entgeltliste zu bezahlen. Der ursprünglich an Pixel Talents abgetretene Vergütungsanspruch des Grafikers wird im Zeitpunkt der Rückzahlung wieder an den Grafiker zurück abgetreten. Der Grafiker nimmt die Rückabtretung für diesen Fall bereits hiermit an. Die weitere Abwicklung des Vertragsverhältnisses verbleibt weiterhin alleinige Sache des Kunden und des Grafikers.

4.5 Pixel Talents nimmt die Zahlungen der Kunden für die Werke entgegen und verwaltet das insoweit eingezogene Geld auf einem separaten Treuhandkonto.

4.6 Die vom Kunden für das Werk bezahlte Vergütung ist grundsätzlich erst dann an den Grafiker auszuzahlen, wenn der Kunde die Abnahme erklärt hat bzw. die Abnahmefrist widerspruchslos verstrichen ist. Der Grafiker kann entsprechend jederzeit im "Konto"-Bereich seines persönlichen Accounts die Auszahlung von Beträgen veranlassen, die Werke betreffen, die die Kunden bereits abgenommen haben. Pixel Talents überweist dann das gemäß Ziffer 4.5 eingezogene und abgenommene Werke betreffende Geld unter Abzug des an Pixel Talents nach Ziffer 3 zu zahlenden Entgelts jeweils zum nächsten ersten oder fünfzehnten eines Monats. Die überweisung der weiterzuleitenden Beträge erfolgt auf eine auf den Namen des Grafikers lautende, inländische Bankverbindung oder auf ein Paypal-Konto. Falls der Auszahlungsbetrag weniger als 50 € beträgt, wird eine Zahlungs-Gebühr von 1€ fällig, die automatisch von dem Betrag abgezogen wird.

4.7 Der Grafiker ist verpflichtet, Einwendungen gegen die von Pixel Talents gestellten Abrechnungen unverzüglich, spätestens jedoch zwei Wochen nach der Abrechnung geltend zu machen. Anderenfalls gilt die Abrechnung als genehmigt.

5. Rückabwicklung

5.1 Wird die grafische Bearbeitung (a) nicht erbracht oder wird bzw. werden Werke vom Kunden berechtigterweise zurückgegeben bzw. (b) verweigert der Kunde die Abnahme, wird Pixel Talents die für diese grafische Bearbeitung von dem Kunden für den Erwerb des Werks bereits gezahlten Gelder inklusive aller Zusatzvergütungen im Sinne der Ziffer 3.1 an den Kunden innerhalb von 14 Tagen zurückzahlen. Der Grafiker ist damit einverstanden, dass Pixel Talents insoweit, die von Kunden jeweils erhaltenden Gelder für die Werke an diese im Namen und auf Rechnung des Grafikers wieder zurückbezahlt.

5.2 Für die Abwicklung der Rückerstattung im Falle der Ziffer 5.1. a hat der Grafiker ein zusätzliches Stornoentgelt pro Werk gemäß der Entgeltliste an Pixel Talents zu zahlen. Nach der erfolgten Abwicklung erhält der Grafiker eine Abrechnung über die zu zahlenden Entgelte.

6. Betrugs- / Missbrauchsschutz

6.1 Besteht der Verdacht, dass die Pixel Talents-Websites durch den Grafiker missbräuchlich genutzt werden, behält sich Pixel Talents das Recht vor, die Vermittlungsfunktion über die Pixel Talents-Websites zu deaktivieren und Angebote des Grafikers zu unterbinden. Ein Verdacht auf missbräuchliche Nutzung liegt insbesondere dann vor, wenn

(i) im Vorfeld der grafischen Bearbeitung bekannt wird, dass die grafische Bearbeitung nicht oder nicht so wie gegenüber den Kunden verlautbart erbracht werden kann; oder

(ii) gesetzeswidrige oder sittenwidrige grafische Bearbeitungen durchgeführt werden sollen oder angeboten werden.

6.2 Besteht der Verdacht, dass die Pixel Talents-Websites durch den Grafiker missbräuchlich genutzt werden, behält sich Pixel Talents das Recht vor, nach dem gegenüber den Kunden verlautbarten Auslieferungstermin die Auszahlung auch nach Ablauf des gemäß Ziffer 4.2. vorgesehenen Auszahlungstermins um weitere 60 Tage ("Prüfungsfrist") zu verzögern. Innerhalb dieser Prüfungsfrist wird Pixel Talents prüfen, ob eine missbräuchliche Nutzung der Pixel Talents-Websites und / oder der Pixel Talents-Services vorliegt. Ein Verdacht auf missbräuchliche Nutzung besteht insbesondere, wenn

(i) bekannt wird, dass die grafische Bearbeitung nicht oder nicht so wie gegenüber den Kunden verlautbart erbracht wurde; oder

(ii) gesetzeswidrige oder sittenwidrige grafische Bearbeitungen durchgeführt worden sind;

Kann der Verdacht auch nach weiteren 14 Tagen nicht ausgeräumt werden, behält sich Pixel Talents das Recht vor, eine Rückabwicklung gemäß Ziffer 5. vorzunehmen und den Kunden die Gelder für die jeweiligen Werke zurückzuzahlen.

7. Haftung von Pixel Talents

7.1 Pixel Talents haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung von Pixel Talents, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von Pixel Talents beruhen sowie für Schäden, die durch Fehlen einer von Pixel Talents garantierten Beschaffenheit hervorgerufen wurden.

7.2 Pixel Talents haftet unbeschränkt für Schäden, die durch Pixel Talents oder einem seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden.

7.3 Bei der leicht fahrlässig verursachten Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Pixel Talents außer in den Fällen der Ziffer 7.1 und der Ziffer 7.4 der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind abstrakt solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung eines Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Vertragsparteien regelmäßig vertrauen dürfen.

7.4 Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

7.5 Wenn der Grafiker Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist, beträgt die Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche gegen Pixel Talents ein Jahr außer in den Fällen der Ziffern 7.1, 7.2.

7.6. Die Verjährungsfrist für sonstige Mängelansprüche beträgt ebenfalls ein Jahr wenn der Grafiker Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist.

8. Pflichten des Grafikers

8.1 Der Grafiker verpflichtet sich, Pixel Talents unverzüglich über eine Nichtverfügbarkeit oder fehlerhafte Funktionen der Pixel Talents-Websites zu informieren.

8.2 Der Grafiker verpflichtet sich, im Rahmen der Nutzung der Pixel Talents-Services nicht gegen deutsche Gesetze zu verstoßen oder Rechte Dritter zu verletzen. Der Grafiker ist insbesondere verpflichtet, wettbewerbsrechtliche, datenschutzrechtliche und verbraucherschützende Vorschriften einzuhalten sowie das geistige Eigentum Dritter zu beachten. Wenn ein Dritter gegen Pixel Talents und/oder Angestellte von Pixel Talents Ansprüche im Zusammenhang mit der rechtswidrigen Nutzung der Pixel Talents-Services durch den Grafiker, für die der Anbieter nicht verantwortlich ist, oder wegen eines sonstigen vertrags- oder rechtswidrigen Verhaltens des Grafikers geltend macht, ist der Grafiker verpflichtet, Pixel Talents und/oder den Angestellten von Pixel Talents von jeglicher Haftung freizustellen und ihnen auch die durch die Inanspruchnahme entstehenden Kosten, einschließlich der Kosten der Rechtsverfolgung, zu ersetzen.

8.3 Der Grafiker wird Pixel Talents unverzüglich jede änderung seines Namens bzw. Firmierung, seines Wohn- oder Geschäftssitzes bzw. seiner Rechnungsanschrift, seiner Rechtsform oder seiner Bankverbindung mitteilen. Die Anzeige hat schriftlich oder per E-Mail zu erfolgen.

8.4 Dem Grafiker ist es nicht erlaubt, die Pixel Talents-Services für rechtswidrige oder sittenwidrige grafische Bearbeitungen zu nutzen. Unter sittenwidrig werden u.a. rechtsradikale, extremistische, pornografische oder gewalttätige grafische Bearbeitungen verstanden.

8.5 Beim Eingang einer Anfrage durch einen Kunden, verpflichtet sich der Grafiker, die Anfrage innerhalb von 48 Stunden anzunehmen oder unter Angabe von Gründen abzulehnen. Gründe für eine Ablehnung sind insbesondere ein ungeeignetes Quellbild des Kunden oder eine vorübergehende Nichtverfügbarkeit des Grafikers. Nach Verstreichen dieser Frist werden alle Angebote des Grafikers deaktiviert und ihm bei der Bewertung seiner Zuverlässigkeit Punkte abgezogen. Bei wiederholtem Verstreichen lassen der vorgenannten Frist behält sich Pixel Talents das Recht vor, den Account des Grafikers zu sperren.

8.6 Der Grafiker verpflichtet sich, das Ergebnis so wie mit dem Kunden vereinbart und innerhalb der mit dem Kunden vereinbarten Bearbeitungszeit auf der Pixel Talents Website für den Kunden zur Ansicht zu hinterlegen. Der Kunde hat im Rahmen seiner Gewährleistungsrechte das Recht, das Ergebnis nachbessern zu lassen. Der Grafiker muss eine Nachbesserung innerhalb von 48 Stunden nach Eingang der Beanstandung durchführen und das Ergebnis erneut auf der Pixel Talents Webseite hinterlegen.

8.7 Soweit nichts anderes zwischen Kunden und Grafiker vereinbart wird, verpflichtet sich der Grafiker, dem Kunden ein zeitlich, inhaltlich und räumlich unbegrenztes Nutzungsrecht, das das Recht zur änderung und Verwendung für eigene Zwecke einschließt an dem ausgelieferten Werk einzuräumen. Der Grafiker kann jedoch für jedes Werk im Vorfeld individuell entscheiden, welche Nutzungsrechte übertragen werden.

8.8 Der Grafiker verpflichtet sich, das Werk nicht ohne Zustimmung des Kunden oder / und der auf einem Werk abgebildeten Personen zu veröffentlichen oder öffentlich zugänglich zu machen, zu verbreiten oder zu vervielfältigen.

9. Laufzeit

9.1 Dieser Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Parteien jederzeit gekündigt werden. Wenn im Zeitpunkt der Kündigung durch Pixel Talents noch ein Bestellvorgang an dem der Grafiker beteiligt ist noch nicht abgeschlossen ist, gelten die Rechte und Pflichten für die Parteien nach diesem Vertrag bis zum Abschluss des Bestellvorgangs insoweit fort.

9.2 Unbeschadet dessen kann Pixel Talents diesen Vertrag über die Erbringung von Pixel Talents-Services aus wichtigem Grund außerordentlich kündigen. Ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung liegt insbesondere vor, wenn

(i) der Grafiker gegen wesentliche Bestimmungen dieser AGB, insbesondere Ziffer 8 verstoßen hat, oder

(ii) über das Vermögen des Grafikers Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt wird, das Insolvenzverfahren durch ein zuständiges Gericht eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird, oder

(iii) Umstände vorliegen, aufgrund derer Pixel Talents vernünftigerweise darauf schließen kann, dass der Grafiker mangels liquider Mittel seinen vertraglichen Verpflichtungen gegenüber Pixel Talents oder Dritten nicht mehr nachkommen kann, und der Grafiker innerhalb von 30 Tagen nach Aufforderung durch Pixel Talents zu Pixel Talents vernünftiger überzeugung das Gegenteil nachweist.

10. Urheberrecht, Haftungsfreistellung

10.1 Alle etwaigen Urheberrechte oder sonstigen Rechte an den vom Grafiker Pixel Talents zur Präsentation auf den Pixel Talents Websites zur Verfügung gestellten Inhalten wie Beispielsbilder etc ("Inhalte") verbleiben beim Grafiker. Der Grafiker gewährt Pixel Talents ein Nutzungsrecht an diesen Inhalten soweit dies für die Erbringung des Pixel Talents Services erforderlich ist. Dieses Nutzungsrecht umfasst jedenfalls die Darstellung, Vervielfältigung und öffentliche Zugänglichmachung der Inhalte auf den Pixel Talents-Webseiten. Pixel Talents hat das Recht, die Inhalte nutzerfreundlich aufzubereiten. Dies schließt auch die übertragung in andere Datenformate ein. Weiterhin wird Pixel Talents das Recht eingeräumt, die Inhalte in ihrer optischen Erscheinung, in Satz, Layout, Skalierung etc. zu bearbeiten und in unmittelbarer Nähe zu Werbeanzeigen auf der Plattform darzustellen. Bezüglich sämtlicher vorstehender Inhalte verzichtet der Kunde im Rahmen des gesetzlich Zulässigen auf die Ausübung jeglicher urheberpersönlichkeitsrechtlicher Befugnisse, insbesondere im Hinblick auf Beeinträchtigungen durch Veränderungen seiner Inhalte durch den Anbieter oder Dritte oder durch die Darstellung seiner Inhalte auf der Plattform im Zusammenhang bzw. in unmittelbarer Nähe zu Werbung.

10.2 Pixel Talents ist außerdem berechtigt, die Inhalte des Grafikers zur Werbung für das eigene Angebot zu nutzen.

10.3 Durch das übermitteln von Inhalten versichert der Grafiker gegenüber Pixel Talents ausdrücklich, dass die Inhalte frei von Rechten Dritter sind. Etwaige Verletzungen Urheberrechte Dritter durch übermittelte Inhalte gehen voll zu Lasten des Grafikers. Außerdem erklärt der Grafiker, dass die übermittelten Inhalte, ihre Vervielfältigung und öffentliche Zugänglichmachung keine sonstigen Rechte oder Gesetze verletzen.

10.4 Der Grafiker verpflichtet sich, Pixel Talents auf erstes Anfordern von allen Ansprüchen und Forderungen Dritter freizustellen, die in Folge einer Verletzung von Rechten Dritter durch die Inhalte geltend gemacht werden. Der Grafiker erstattet Pixel Talents in diesem Fall alle anfallenden Verteidigungskosten und sonstigen Schäden. Pixel Talents hat in diesem Fall gegen den Grafiker einen Anspruch auf einen Vorschuss in Höhe der geschätzten Verteidigungskosten.

10.5 Wenn gegen den Grafiker Ansprüche geltend gemacht werden, die die Verletzung der Rechte Dritter durch an Pixel Talents übermittelte Inhalte betreffen, ist der Grafiker verpflichtet, Pixel Talents unverzüglich schriftlich darüber zu informieren.

10.6 Im Falle von Geltendmachung von Ansprüchen wegen Rechtsverletzungen gegen Pixel Talents oder wenn begründete Gefahr droht, dass solche Ansprüchen geltend gemacht werden könnten, steht es Pixel Talents nach Ermessen frei, betreffende Inhalte aus dem Portfolio des Grafikers ganz oder teilweise zu löschen.

11. Schlussbestimmungen

11.1 änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags zwischen Grafiker und Pixel Talents bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Auch ein Verzicht der Parteien auf die Schriftform ist formbedürftig. Unbeschadet dessen behält sich Pixel Talents das Recht vor, diese AGB jederzeit ohne Nennung von Gründen (und ohne an die Schriftform gebunden zu sein) zu ändern, es sei denn, dass dies für den Grafiker nicht zumutbar ist. Pixel Talents wird den Grafiker über änderungen der AGB rechtzeitig benachrichtigen. Widerspricht dieser der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb von zwei Wochen nach der Benachrichtigung, gelten die geänderten AGB als vom Grafiker genehmigt. Pixel Talents wird den Grafiker in der Benachrichtigung auf sein Widerspruchsrecht und die Bedeutung der Widerspruchsfrist insbesondere auf die Konsequenzen seines etwaigen Schweigens ausdrücklich hinweisen. Widerspricht der Grafiker den änderungen, so hat Pixel Talents ein recht zur Kündigung des Vertrags.

11.2 Entgegenstehende allgemeine Geschäftsbedingungen des Grafikers finden keine Anwendung.

11.3 Aufrechnungen durch den Grafiker sind nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Soweit eine Aufrechnung durch den Grafiker unzulässig ist, gilt dies auch für etwaige Zurückbehaltungsrechte des Grafikers.

11.4 Soweit nichts anderes vereinbart ist, kann der Grafiker alle Erklärungen an Pixel Talents per E-Mail mit dem von jeder der Pixel Talents-Websites aus erreichbarem Kontaktformular abgeben oder diese per Fax oder Brief an Pixel Talents übermitteln. Pixel Talents kann Erklärungen gegenüber dem Grafiker an die E-Mail-Adresse übermitteln, die der Grafiker als aktuelle E-Mail-Adresse in seinem Kundenkonto angegeben hat.

11.5 Sollten einzelne Regelungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht berührt. Die Vertragspartner verpflichten sich, eine unwirksame Regelung durch eine solche wirksame Regelung zu ersetzen, die in ihrem Regelungsgehalt dem wirtschaftlich gewollten Sinn und Zweck der unwirksamen Regelung möglichst nahe kommt. Das gilt entsprechend bei Regelungslücken.

11.6 Bei Widersprüchen zwischen den AGB und den "AGB allgemein" gelten die AGB vorrangig.

11.7 Gerichtsstand und Erfüllungsort ist - soweit gesetzlich zulässig - München.

11.8 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods - CISG).

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